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Aufstellbedingungen für offene Kamine

Offene Kamine haben aufgrund der großen Feuerraumöffnung einen enormen Verbrennungsluftbedarf. Bei einer üblichen Feuerraumöffnung von  ca. 0,6 m² strömen in einer Stunde ca. 220m³ Raumluft in Richtung Kamin.  Wird diese Nachströmung unterbrochen, bleiben die Abgase dort, wo sie  verbrannt werden - im Aufstellraum der Feuerstätte (meistens  Wohnzimmer!).
Das Wohnzimmer müsste eine Größe von ca. 220m² haben, um diesen Kamin mit genügend Verbrennungsluft zu versorgen und einen sicheren  Abzug der Rauchgase zu gewährleisten. Aber wer hat schon so große Räume?
Die Lösung dieses Problems ist eine Verbrennungsluftleitung: Ein Luftkanal führt der Feuerstätte von außen Verbrennungsluft zu. Die (kalte) Frischluft wird üblicherweise in den Kaminmantel geführt, umströmt  den heißen Brennraum und tritt vorgewärmt aus der Kaminschürze aus. Es entstehen keine Zugerscheinungen durch Kaltluft während des Betriebes. Dieser Luftkanal muss von innen absperrbar sein, um eine Auskühlung des  Wohnraumes während der Stillstandszeiten zu verhindern.
Der Durchmesser  des Luftkanals ist von verschiedenen Faktoren abhängig und sollte vor  Errichtung der Feuerstätte vom Schornsteinfeger oder Kaminbauer berechnet werden.

Bei Neubauten, die nicht unterkellert sind, sollte dieser  Luftkanal bereits in die Bodenplatte integriert werden!
Eine Verlegung im  Estrich ist nicht möglich, und auf dem Wohnzimmerfußboden machen  Luftleitungen meist eine recht schlechte Figur...

Offene Kamine erfordern je nach Größe der Feuerraumöffnung und Schornsteinhöhe z.T. sehr große Schornsteinquerschnitte. Der Abgang in den Schornstein sollte möglichst mit einem 45°-Formteil erfolgen, um die  Rauchgase strömungsgünstig abzuleiten.

Ist auch nur einer der o.g. Punkte nicht erfüllt, wird sich  das gute Stück in die große Familie derjenigen Kamine einreihen, die nur noch als "Zierstück" ihr Dasein fristen.

Natürlich gibt es auch Tricks, vorhandenen Kaminen, die  nicht richtig funktionieren, das "Laufen" beizubringen. Eine Verkleinerung  der Feuerraumöffnung, Herstellung einer Zuluftöffnung (z.B. über einen bislang ungenutzten zweiten Schornsteinzug), Erhöhung des Schornsteines  oder der Einbau einer Kaminkassette kann die Funktion positiv beeinflussen.
Für den Bau offener Kamine gibt es Regelwerke, die der Bauherr bzw. das Fachunternehmen befolgen muss. Hier werden Abstände zu brennbaren Bauteilen, Schutz der Rückwand und des Fußbodens vor  Wärmestrahlung, Verbrennungsluftversorgung usw. vorgeschrieben.

Informieren Sie sich vorher bei Ihren Bezirksschornsteinfegermeister. Nach Fertigstellung der Feuerstätte prüft er die Eignung des Schornsteins und stellt eine Bescheinigung aus.

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