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Renovieren & Sanieren
Die EnEV-Grenzwerte für Bauteile in Altbauten greifen erst, wenn Sie großflächig sanieren. Wer weniger als 20 Prozent eines Bauteils verändert oder austauscht, muss nicht zusätzlich dämmen.
Nachrüsten
In einigen Fällen fordert die EnEV eine Nachrüstung, auch wenn keine Sanierung geplant ist. Ausgenommen davon sind selbstgenutzte Ein- und Zweifamilienhäuser. Doch spätestens zwei Jahre nach dem Verkauf einer Immobilie muss ein Altbau die EnEV-Standards erfüllen:
1. Nachrüstungspflicht besteht bei Altbauten für Öl- und Gasheizkessel, die weder Niedrigtemperatur- oder Brennwertgeräte sind, und die vor dem 1. Oktober 1978 in Betrieb gingen. Sie müssen bis Ende 2006 ersetzt werden. Erfolgte ein Brenneraustausch nach Oktober 1996 und werden damit bestimmte Grenzwerte eingehalten, verlängert sich diese Frist um zwei Jahre bis 2008.
2. Nicht begehbare, aber zugängliche Dach-Geschossdecken müssen bis Ende 2005 nachträglich mit 8 bis 12 Zentimetern Dämmstoff nachgerüstet werden. Bei schlecht isolierenden Wänden fordert die Norm eine zusätzliche Dämmschicht, wenn der Außenputz ohnehin zu erneuern ist.
3. Außerdem müssen Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen sowie Armaturen in nicht beheizten Räumen vor Wärmeverlusten geschützt werden. Die Dämmdicke muss je nach Innendurchmesser 20 bis 100 Millimeter betragen..
Ist Ihr Energieverbrauch überhöht, sollten Sie handeln. Je nachdem ob Sie Wohn- oder Hauseigentümer, Mieter oder Verwalter sind, sollten Sie die Hilfe von Beratungsstellen sowie staatlich geförderte Energieberater und Handwerksfachbetrieben in Anspruch nehmen. Außerdem sollten Sie sich über staatliche Förderprogramme und günstige Darlehen informieren.
Fragen Sie Ihren Schornsteinfeger (Gebäudeenergieberater), er hilft Ihnen gerne und ist ein neutraler Berater !
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