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Behälteranlagen im privaten Bereich (Geltungsbereich der TRF)
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Vor der Inbetriebnahme (Befüllung) eines Flüssiggasbehälters
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Prüfung der Umhüllung Prüfung der Behälterumhüllung von erdgedeckten und halboberirdischen Behältern durch einen Sachkundigen.
Prüfung der Aufstellung Prüfung durch einen Sachkundigen nach §32 Druckbehälterverordnung bzw. einen Sachverständigen.
Prüfung der Rohrleitungen Vor- und Hauptprüfung (Druck- und Dichtheitsprüfung) der Rohrleitungen durch den Fachbetrieb bei Niederdruckleitungen (bis 100 mbar Betriebsdruck) bzw. zusätzliche Abnahmeprüfung durch einen Sachkundigen nach § 32 Druckbehälterverordnung bei Mitteldruckleitungen.
Funktionsprüfung der Gasgeräte/der Abgasanlage durch den Fachbetrieb.
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alle 2 Jahre
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Äußere Prüfung Äußere Prüfung des Flüssiggasbehälters durch einen Sachkundigen nach §32 Druckbehälterverordnung.
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alle 10 Jahre
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Innere Prüfung des Flüssiggasbehälters Bei oberirdischen und erdgedeckten Flüssiggasbehältern mit besonders wirksamem Korrosionsschutz (Epoxidharzbeschichtung oder Bitumenbeschichtung in Verbindung mit einer KKS-Anlage) ist alle 10 Jahre eine innere Prüfung vorgeschrieben. Diese Prüfung wird von einem Sachverständigen durchgeführt. Bei erdgedeckten Behältern ohne besonders wirksamen Korrosionsschutz (Bitumenbeschichtung ohne KKS-Anlage) ist alle 5 Jahre eine innere Prüfung und alle 10 Jahre eine Wasserdruckprüfung vorgeschrieben.
Prüfung der Rohrleitungen Wiederkehrende Rohrleitungsprüfung durch den Fachbetrieb bzw. einen Sachkundigen nach §32 Druckbehälterverordnung (zusammen mit der inneren Prüfung).
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Behälteranlagen im gewerblichen Bereich (Geltungsbereich der Druckbehälterverordnung und VBG21)
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Vor der Inbetriebnahme (Befüllung) eines Flüssiggasbehälters
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Prüfung der Umhüllung Prüfung der Behälterumhüllung von erdgedeckten und halboberirdischen Behältern durch einen Sachkundigen.
Prüfung der Aufstellung Prüfung durch einen Sachkundigen nach §32 Druckbehälterverordnung bzw. einen Sachverständigen.
Prüfung der Rohrleitungen Vor- und Hauptprüfung (Druck- und Dichtheitsprüfung) der Rohrleitungen durch den Fachbetrieb bei Niederdruckleitungen (bis 100 mbar Betriebsdruck) bzw. zusätzliche Abnahmeprüfung durch einen Sachkundigen nach § 32 Druckbehälterverordnung bei Mitteldruckleitungen.
Funktionsprüfung der Gasgeräte/der Abgasanlage durch den Fachbetrieb.
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alle 2 Jahre
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Äußere Prüfung Äußere Prüfung des Flüssiggasbehälters durch einen Sachkundigen nach §32 Druckbehälterverordnung.
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alle 4 Jahre
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Prüfung nach VBG21 Prüfung auf Dichtheit, ordnungsgemäße Beschaffenheit, Funktion und Funktionsfähigkeit der Sicherheitseinrichtungen durch einen Sachkundigen.
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alle 10 Jahre
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Innere Prüfung des Flüssiggasbehälters Bei oberirdischen und erdgedeckten Flüssiggasbehältern mit besonders wirksamem Korrosionsschutz (Epoxidharzbeschichtung oder Bitumenbeschichtung in Verbindung mit einer KKS-Anlage) ist alle 10 Jahre eine innere Prüfung vorgeschrieben. Diese Prüfung wird von einem Sachverständigen durchgeführt. Bei erdgedeckten Behältern ohne besonders wirksamen Korrosionsschutz (Bitumenbeschichtung ohne KKS-Anlage) ist alle 5 Jahre eine innere Prüfung und alle 10 Jahre eine Wasserdruckprüfung vorgeschrieben.
Prüfung der Rohrleitungen Wiederkehrende Rohrleitungsprüfung durch den Fachbetrieb bzw. einen Sachkundigen nach §32 Druckbehälterverordnung (zusammen mit der inneren Prüfung).
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Flaschenanlagen im privaten Bereich (Geltungsbereich der TRF)
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Vor der Inbetriebnahme
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Prüfung der Aufstellung Prüfung des Aufstellungsortes und der Ausrüstung durch einen Fachbetrieb.
Prüfung der Rohrleitungen Vor- und Hauptprüfung (Druck- und Dichtheitsprüfung) der Rohrleitungen durch den Fachbetrieb
Funktionsprüfung der Gasgeräte/der Abgasanlage durch den Fachbetrieb.
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alle 5 bzw. 10 Jahre
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Prüfung der Rohrleitungen und der Verbrauchsanlage alle 5 Jahre bei Versorgung aus Flüssiggasflaschen bis 14 kg Füllgewicht alle 10 Jahre bei Versorgung aus Flüssiggasflaschen über 14 kg Füllgewicht
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Flaschenanlagen im gewerblichen Bereich (Geltungsbereich der VBG 21)
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Vor der Inbetriebnahme
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Prüfung der Aufstellung Prüfung des Aufstellungsortes und der Ausrüstung durch einen Fachbetrieb.
Prüfung der Rohrleitungen Vor- und Hauptprüfung (Druck- und Dichtheitsprüfung) der Rohrleitungen durch den Fachbetrieb
Funktionsprüfung der Gasgeräte/der Abgasanlage durch den Fachbetrieb.
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jährlich bei Fahrzeugen mit Flüssiggas-Verbrennungsmo tor
alle 2 Jahre bei ortsveränderlichen Flüssiggasanlagen
alle 4 Jahre bei ortsfesten Flüssiggasanlagen
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Prüfung nach VBG21 Prüfung auf Dichtheit, ordnungsgemäße Beschaffenheit, Funktion und Funktionsfähigkeit der Sicherheitseinrichtungen durch einen Sachkundigen.
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Flaschenanlagen in Fahrzeugen
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alle 2 Jahre
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Prüfung nach G 607 (privat) bzw. VBG21 (gewerblich) durch einen Sachkundigen
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