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Gasheizungen

Die flächendeckende Versorgung mit Erdgas hat innerhalb der letzten zehn Jahre zu einer erheblichen Umstrukturierung der Energieversorgung in der Bundesrepublik Deutschland geführt. Der Anteil der mit Erdgas versorgten Haushalte steigt ständig, in Neubauten liegt die Erdgasversorgung  inzwischen an erster Stelle.
Großen Anteil an der hohen Akzeptanz von Erdgas haben die modernen raumluftunabhängigen Gasgeräte, die im Haus kaum  Platz beanspruchen und deren Abgasführung sehr variabel gestaltet werden kann.

atmosphärischer Gasbrenner

Bevor Sie eine Gasheizung installieren lassen, sollten Sie sich  von Ihrem Schornsteinfeger über die Möglichkeiten der Abgasabführung informieren lassen.

Bei Altbauten besteht oft die Möglichkeit, den bisher genutzten Schornstein für die spätere Aufstellung eines Kaminofens freizuhalten. Auch wenn Sie sich selbst nicht mit einem Ofen anfreunden  können oder wollen: Ein funktionstüchtiger Schornstein im Haus steigert  den Verkaufswert insbesondere bei älteren Häusern.

Bei  Erdgasanschluss wird sich Ihr Installateur mit dem Schornsteinfeger abstimmen (Gasantrag). Bei
Flüssiggas ist vorher die Brennstofflagerung festzulegen.

Die Überprüfung der Gasfeuerstätten und der Abgasführung durch den Schornsteinfeger dient dem Umweltschutz, der Energieeinsparung sowie Ihrer Sicherheit.

Auf dieser Schnittzeichnung kann man die hohe  Variabilität der Abgasführung von Gasheizungen erkennen.
Grundsätzlich  müssen die Abgase über Dach abgeführt werden. Der Mindestabstand zu  Fenstern und Dachaufbauten beträgt 1,5 Meter.

Gasheizungen werden einmal jährlich vom Schornsteinfeger überprüft  (Emissionsmessung und Abgaswegüberprüfung).
Gas-Brennwertgeräte werden im 2-jährlichen  Rhythmus einer Abgaswegüberprüfung unterzogen (abgasseitige Sicherheitsprüfung). Für Gasgeräte ohne Abgasgebläse (Warmwassergeräte), die ihre Verbrennungsluft dem Aufstellraum entnehmen, gilt eine jährliche Überprüfungspflicht.

Gasheizung-Abgasleitung 1 x jährlich Überpüfung
Feuerstätte: 1 x jährlich Emissionsmessung
Kosten: 50 bis 60  € pro Jahr

 

Planen Sie den Austausch oder einen Einbau einer Feuerstätte?.

Informieren Sie sich vorher bei Ihrem Bezirksschornsteinfegermeister. Nach Fertigstellung der  Feuerstätte prüft er die Eignung der Abgasleitung und stellt eine Bescheinigung aus.

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