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Nach der 1. novellierten Bundes-Immissions-Schutzverordnung (1. BImSchV) müssen neue Öl- und Gasfeuerungsanlagen seit dem 01.01.1998 folgende Abgasverlust-Grenzwerte einhalten: Alle anderen Öl- und Gasfeuerungsanlagen müssen diese Grenzwerte spätestens zum 01.11.2004 einhalten.

 

Nennwertleistung in kW

Neue Grenzwerte für Abgasverluste

4 bis 25

11 %

26 bis 50

10 %

> 50

9 %

 

 

Wann lohnt es sich, die Heizungsanlage zu modernisieren?

Eine Antwort auf diese Frage weiss natürlich der Fachmann des Heizungshandwerks und der Schornsteinfeger, der  regelmässig einmal im Jahr die Messung an der Feuerstätte durchführt. Aber auch der Anlagenbetreiber selbst kann der Frage mit wenig Aufwand nachgehen. Dabei hilft ihm das Messprotokoll des Schornsteinfegers, das dieser einmal jährlich aufnimmt und dem Anlagenbetreiber übergibt.
Für die Bewertung eines Heizkessels lassen sich Kriterien formulieren, die anzeigen, ob eine Heizkesselmodernisierung sinnvoll ist.

1. Der Heizkessel ist vor 1978 gebaut worden bzw. ein Umstell- oder Wechselbrandkessel:
Das Schornsteinfeger-Messprotokoll enthält das Baujahr des Kessels. Die ersten Niedertemperatur-Heizkessel wurden Ende der 70-er/Anfang der 80-er Jahre gebaut. Wurde der Kessel vor dieser Zeit eingebaut, so muss es sich um einen Kessel handeln, der ganzjährig mit konstant hoher Kesselwassertemperatur betrieben wird und entsprechend hohe Oberflächenverluste verursacht. Der Brenner springt deshalb auch an solchen Tagen immer wieder an, an denen keine Heizwärme benötigt wird. Auch Umstell- oder Wechselbrandkessel können nur mit konstant hoher Kesselwassertemperatur betrieben werden.



2. Die Abgasverluste liegen über dem zulässigen Grenzwert:
Die 1. Bundesimmissionsschutz-Verordnung (1. BImSchV) schreibt für alle Heizkessel bestimmte Grenzwerte für den Abgasverlust vor, die verbindlich spätestens ab 1.11.2004 eingehalten werden müssen. Zur Ermittlung der Abgasverluste und zur Festlegung der Fristen, die für den erforderlichen Kesselaustausch gelten, wurde bis Ende 1998 an jeder Anlage durch den Schornsteinfeger eine Einstufungsmessung vorgenommen. Das jährliche Schornsteinfeger-Messprotokoll weist den aktuellen Abgasverlust aus.

3. Die Oberfläche des Kessels ist ganzjährig warm, der Aufstellraum weist eine erhöhte Raumtemperatur auf:
Während die Abgasverluste, die der Schornsteinfeger protokolliert, nur auftreten, wenn der Brenner läuft, entstehen Oberflächenverluste auch dann, wenn keine Wärme angefordert wird. Dies liegt daran, dass alte Heizkessel ihre Kesselwassertemperatur ständig auf 70 Grad oder mehr halten müssen und dementsprechend über ihre Oberfläche ständig Wärme abstrahlen. Die sich daraus ergebenden Verluste werden von der Messung des Schornsteinfegers nicht erfasst und äußern sich in der übermässigen Erwärmung des Aufstellraums. Oberflächenverluste (Wärmeverluste über die Oberfläche des Kessels) können die Abgasverluste, die der Schornsteinfeger misst, deutlich übersteigen.

Für einen alten Kessel gilt dementsprechend, dass für eine Heizwärmemenge im Gebäude, die 100 EURO entspricht, Brennstoff für bis zu 147 EURO verbraucht wird. 47 EURO entfallen bei einer derartigen Anlage auf Abgas- und Oberflächenverluste.

Selbst wenn das Messprotokoll des Schornsteinfegers in Ordnung ist und der Kesselaustausch nicht zwingend notwendig ist, lohnt sich allein wegen der Energieeinsparung in vielen Fällen die frühzeitige Modernisierung der Heizungsanlage. Fragen Sie Ihren
Schornsteinfeger und Heizungsfachmann !

 

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