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Ölheizung

Die Ölzentralheizung löste in den 60er Jahren  Schritt für Schritt die Einzelfeuerstätten und Kokskessel in Ein- und  Mehrfamilienhäusern ab. Anfangs konnte man bereits auf der Straße am "Duft" der Abgase erkennen, dass mit dem Brennstoff Öl geheizt wurde.

Die moderne Verbrennungstechnik mit  Spezial-Ölkesseln und Brennern mit Ölvorwärmung verrät sich nur noch am Tankeinfüllstutzen, der in der Nähe der
Heizöllagerung aus dem Gebäude herausragt.

Die Ölheizung hat nach wie vor einige Vorteile gegenüber anderen Heizsystemen: Man kann beim Brennstoffkauf handeln, hat  üblicherweise einen Vorrat für ca. 1 Jahr im Haus und hat ein langlebiges,  technisch relativ unkompliziertes und langlebiges Heizsystem im Haus, mit  dem jeder gute Heizungsmonteur umgehen kann.

Weishaupt Thermo Unit S mit Sturzbrenner

Der Brennraum eines modernen Heizöl-Spezialkessels ist optimal an die Form der Flamme angepasst.

Es ist heute nicht mehr  möglich, sogenannte "Wechselbrandkessel" zu installieren, die auch Festbrennstoffe verheizen können. Der Nachteil dieser Konstruktionen (aus  den 60er und 70er Jahren) war der schlechte Wirkungsgrad sowie ungünstige  Verbrennungsverhältnisse bei allen eingesetzten Brennstoffen.
Übrigens:  Ein Ölspezialkessel lässt sich mit verhältnismäßig wenig Aufwand auf Gas  umstellen.

Der Schornsteinfeger stellt bei der jährlichen Emissionsmessung  fest, ob die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte eingehalten werden. Für ältere Kessel gelten hinsichtlich der Abgasverluste (noch) höhere  Grenzwerte als für Neuanlagen. Spätestens nach dem 1. November 2004 ist diese Regelung jedoch nicht mehr gültig. Dann müssen alle Anlagen folgende  Abgasverlustgrenzwerte einhalten:

Nennleistung bis 25 kW = 11%
Nennleistung bis 50 kW = 10  %
Nennleistung über 50 kW = 9 %

Manche Heizkessel sind auch  schon früher dran: Wenn die bei der sogenannten "Einstufungsmessung" im  Jahre 1997/98 festgestellten Abgaswerte eine Verkürzung der Frist ergeben  hat. Der Termin (z.B. 1.11.2001) wurde dem Betreiber der Heizungsanlage schriftlich mitgeteilt.
Wer sich für den Kauf einer gebrauchten  Immobilie interessiert, sollte deshalb einen Blick in den Heizungskeller  werfen und sich die Meßbescheinigungen der vergangenen Jahre vorlegen lassen. Liegen die festgestellten Abgasverluste über den o.g. Grenzwerten, muss mit Investitionen gerechnet werden.
Auch für Heizkessel, die vor 1978 errichtet wurden, kommt nach der neuen
"Energiesparverordnung" (EnEV) unter  Umständen bereits im Jahr 2005 das "Aus"!

Keine Seltenheit: Alter Heizkessel, der vor 30 Jahren  noch mit Koks betrieben wurde. Jahresnutzungsgrad unter 70 %. Diese Kessel sind ab 2005 von der Energiesparverordnung betroffen.

Neueste Entwicklungen ermöglichen die platzsparende  Unterbringung einer Ölzentralheizung in einem wandhängenden Gerät (ähnlich einer Gastherme) oder sogar in einem unterirdischen Behälter, dessen eine Hälfte mit Öl gefüllt ist während die andere Hälfte die komplette Heizungstechnik  incl. Warmwasserbereitung aufnimmt.

Weiter Infos erhalten Sie hier

Institut für wirtschaftliche Oelheizung e.V

Ölheizungsschornstein: 1 x jährlich  Kehrung
Feuerstätte: 1 x jährlich Emissionsmessung
Kosten: 50 bis 60  € pro Jahr

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