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Offene Kamine

Aufstellbedingungen
Kaminkassetten
Brennstoff Holz

Offene Kamine werden heute nur noch relativ selten gebaut. Ihr großer Nachteil ist der relativ schlechte Wirkungsgrad bei der Verbrennung  von Holz. Dies ist auch der Grund dafür, dass  der Gesetzgeber die Nutzungszeiten für offene Kamine eingeschränkt hat (Betriebszeit möglichst max. 2 mal pro Woche für ca. 8 Stunden).

Offene Kamine benötigen eine Verbrennungsluftöffnung nach  außen, einen angemessenen Schornsteindurchmesser sowie einen möglichst  hohen Schornstein, der im Firstbereich münden sollte. Ist nur einer dieser  Kriterien nicht erfüllt, kann es zu Rauch- und Geruchsbelästigungen  innerhalb der Wohnung kommen. Viele dieser Kamine, vornehmlich in den 60er  und 70er Jahren gebaut, werden deshalb nur sehr selten betrieben. Bei  Zugproblemen mit vorhandenen offenen Kaminen oder um nachträglich den Wirkungsgrad zu erhöhen empfiehlt es sich, eine Kaminkassette einbauen zu lassen.
Sind allerdings alle baulichen Voraussetzungen erfüllt, kann ein offener Kamin  die wunderbare Stimmung eines offenen Feuers im Wohnzimmer vermitteln. Der Kaminplatz ist ein Ort der Ruhe und Beschaulichkeit, wo man im Schein des  Feuers mit Gästen plaudert, einen Wein trinkt, liest oder sich  ausruht.

Ein offener Kamin benötigt einen großzügig geschnittenen Aufstellraum. Die Errichtung eines offenen Kamins sollte nur in  Abstimmung mit dem Schornsteinfeger durch einen Kaminbauer erfolgen. So  ist sichergestellt, dass die Feuerstätte über Jahre hinweg funktionssicher betrieben werden kann und ein sauberes und einwandfreies Brennverhalten hat.

Offene Kamine benötigen einen Belag aus  nicht brennbaren Baustoffen vor der Feuerraumöffnung:

- nach vorn  entspr. der Höhe des Feuerraumbodens zuzügl. 30 cm, jedoch mind. 50 cm;
- nach den Seiten entspr. der Höhe des Feuerraumbodens zuzügl. 20 cm, jedoch mind. 30 cm.
Wird ein Stehrost von mind. 40 cm Höhe eingebaut, so genügen die vorgenannten Mindestabstände ab Stehrost gemessen.

Der Belag besteht üblicherweise aus Fliesen, Marmor, Blech oder auch Glas. Die Rückwand hinter dem Kamin muß vor Wärme  geschützt sein, gleiches gilt für den Fußboden unter dem  Kamin.

Leider kommt es immer wieder zu Brandschäden durch unsachgemäss  eingebaute Kamine. Der Schornsteinfeger stellt deshalb vor  Inbetriebnahme des Kamins einen Abnahmeschein aus, in dem er die sichere Benutzbarkeit der Feuerstätte bescheinigt. In besonderen Fällen  (z.B. bei angrenzenden Wänden aus brennbaren Baustoffen) wird er darauf bestehen, die Ausführung der Arbeiten zu begutachten, bevor der  Kaminmantel geschlossen wird.

Dieser Aufwand geschieht zu Ihrer  Sicherheit. Und wenn hinterher das offene Kaminfeuer seine unbeschreibliche Stimmung verbreitet, kann man ruhigen Gewissens diesen Schuss Romantik genießen.
Neugierig geworden? Dann lesen Sie bitte die
Aufstellbedingungen für offene Kamine.

Schornsteine von Offenen Kaminen werden, soweit sie als zusätzliche Heizquelle dienen, zweimal jährlich  gereinigt. Schornsteine von Außenkaminen einmal  jährlich.

Kosten: Je nach  Schornsteinhöhe 25 bis 35 € pro Jahr.
Wenn sich bereits kehr- oder überprüfungspflichtige Feuerstätten im Haus befinden, ca. 10 bis 20 € pro Jahr.

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